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Wissenswertes rund ums Dolmetschen
Was ist eigentlich….. ?
Beim Simultandolmetschen wird der gesprochene Text ohne Zeitverlust in die Zielsprache übertragen. Zur Schallisolation sitzen die Dolmetscher in Kabinen, hören den Ausgangstext über Empfänger und übertragen ihn über Mikrofon für die mit Empfängern ausgestatteten Zuhörer.
Das Simultandolmetschen eignet sich für größere Veranstaltungen und ist ein „Muss“, wenn in mehr als eine Sprache übersetzt werden soll. Sowohl für die Veranstaltungsteilnehmer als auch für die Dolmetscher ist dies die am besten geeignete Dolmetschtechnik, denn die Dolmetscher bleiben im Hintergrund, die Teilnehmer können sich voll auf den Inhalt der Veranstaltung konzentrieren, sie werden durch keine störenden Nebengeräusche abgelenkt.
Beim Konsekutivdolmetschen wird die Aussage des Sprechers nicht nach jedem Satz direkt verdolmetscht, sondern wird erst nach einem Redeabschnitt von fünf bis zehn Minuten vom Dolmetscher, mit Hilfe einer speziellen Notizentechnik, in die Zielsprache übertragen. Konsekutivdolmetschen bietet den Vorteil, dass der Vortragende nicht nach jedem Satz oder Satzabschnitt innehalten muss, um die Verdolmetschung abzuwarten. Deshalb kommt dieses Verfahren insbesondere dann zur Anwendung, wenn der formale Aspekt einer Veranstaltung im Vordergrund steht. Dieses Verfahren erfordert ein Höchstmaß an Konzentration und ist daher nur für kürzere Einsätze, z.B. für Tischreden, Empfänge etc. geeignet.
Beim Konsekutivdolmetschen erhöht sich der Zeitaufwand um etwas das Doppelte. Für das Konsekutivdolmetschen ist keine Konferenztechnik erforderlich.
Bei Geschäftsbesprechungen, Gerichtsverhandlungen, Gruppensitzungen usw. übertragen Dolmetscher das Gesagte ohne Konferenztechnik satzweise oder in kurzen Abschnitten in die Zielsprache. Wie beim Konsekutivdolmetschen erhöht sich der Zeitaufwand aufgrund der Verdolmetschung um mindestens das Doppelte.
Ähnlich wie beim Verhandlungsdolmetschen übertragen Dolmetscher das Gesagte ohne Konferenztechnik satzweise oder in kurzen Abschnitten in die Zielsprache bei Gerichtsverhandlungen. Hier kommen üblicherweise nur allgemein beeidigte Gerichtsdolmetscher zum Einsatz, die nachweislich sichere Kenntnisse der deutschen Rechtssprache besitzen und sich mit dem deutschen Rechtssystem auskennen.